Amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke (Amtssignatur) gemäß Paragraf 19 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes (E-GovG).
Artikeltext
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) verwendet ab 8.1.2018 für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
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Frühere verwendete Bildmarken finden auf der Seite:
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