Amtssignatur
Gültige Bildmarke (Amtssignatur) seit 8. Jänner 2018
Veröffentlichung der Bildmarke (Amtssignatur) gemäß Paragraph 19 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes (E-GovG). Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) verwendet ab 8.1.2018 für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Weiterführende Informationen
Frühere verwendete Bildmarken finden auf der Seite: Historie der Bildmarken