Verschlüsselte bereichspezifische Personenkennzeichen (vbPK)
Antrag auf verschlüsselter bereichsspezifischer Personenkennzeichen (vbPK) für öffentliche Verantwortliche
Wenn regelmäßig, insbesondere aufgrund gesetzlicher Anordnung, personenbezogene Daten aus einer Datenverarbeitung an Datenverarbeitungen eines anderen Bereichs übermittelt werden müssen, können gemäß § 6 Abs. 2 StZRegBehV (Stammzahlenregisterbehördenverordnung) öffentliche Verantwortliche "fremde" bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) beantragen.
Antrag auf Errechnung "fremder" bPKs
Den Antrag auf Ausstattung mit verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen (vbPK) finden Sie im Servicebereich unter "Formulare". Sie werden in den Servicebereich weitergeleitet. Die ausgefüllten Formulare schicken Sie an die dort angeführte E-Mail-Adresse.