Elektronische Zustellung
Ihr sicheres Postfach im Internet mit der Handy-Signatur nutzen
Das elektronische Postfach "MeinPostkorb" ist Ihr zentrales und sicheres Postfach für elektronische Nachrichten von Behörden. Sobald Sie die Anmeldung zur elektronischen Zustellung durchgeführt haben, können Sie Schriftstücke von Behörden (Strafregisterauszug, Meldebestätigung etc.) sicher über Ihr kostenloses elektronisches Postfach empfangen.
Bürgerinnen und Bürger können ihr elektronisches Postfach "MeinPostkorb" in oesterreich.gv.at (unter "Weitere Services") und der APP "Digitales Amt" abrufen. Für die Unternehmen steht "MeinPostkorb" im Unternehmensserviceportal zur Verfügung.
Wenn ein elektronisches Dokument für Sie im "MeinPostkorb" einlangt, erhalten Sie eine Verständigung per E-Mail. Anschließend können Sie das Dokument herunterladen, ansehen, weiterleiten, ausdrucken oder archivieren.
Was sind die Vorteile von MeinPostkorb?
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Kostenloses elektronisches Postfach
- Garantiert SPAM-frei
- Sicher und vertraulich
- 7 Tage – 24 Stunden geöffnet
- Keine "gelben Zettel"
- Weltweit erreichbar
- Dokumente können elektronisch abgelegt werden
- Verkürzte Verfahrenszeiten
Klicken Sie Anmeldung zur elektronischen Zustellung und holen Sie sich noch heute Ihr kostenfreies Postfach im Internet. Sie profitieren ab sofort von den Vorteilen.
Die E-Zustellung bietet:
Höchste Sicherheit
... durch Verwendung der Handy-Signatur beziehungsweise Bürgerkarte
Ihr aktiviertes Mobiltelefon (Handy-Signatur) oder Ihre aktivierte E-Card (Bürgerkarte) wird zum virtuellen Ausweis, mit dem Sie sich nicht nur im Internet ausweisen können.
Neben der Abholung von elektronischen Zustellungen können Sie damit auch Dokumente oder Rechnungen rechtsgültig digital unterschreiben. Falls Sie Ihr Mobiltelefon noch nicht zur "Handy-Signatur" beziehungsweise Ihre E-Card zur "Bürgerkarte" aktiviert haben, finden Sie alle notwendigen Informationen (Was ist die Handy-Signatur beziehungsweise Bürgerkarte? Wie komme ich dazu? etc.) unter handy-signatur.at bzw. buergerkarte.at.
ACHTUNG: Auf der neuen Generation der e-card (seit Oktober 2019) steht keine Bürgerkartenfunktion mehr zur Verfügung. Eine kostenlose Alternative zur Bürgerkartenfunktion auf der e-card ist die Handy-Signatur.
Mehr Informationen dazu: www.handy-signatur.at
Komfortabler Zugriff auf zugestellte Dokumente
… auch von unterwegs
Als ein weiterer wesentlicher Bestandteil der serviceorientierten Verwaltung ermöglicht die eZustellung für Privatpersonen und Unternehmen den Zugriff auf elektronisch zugestellte Dokumente rund um die Uhr, sieben Tage die Woche. Das spart Zeit und Geld bei erhöhtem Komfort.
Ein elektronisches Postfach für sämtliche Zustellstücke
… egal, welche Behörde Ihnen zustellt
Behördliche RSa- oder RSb-Briefe werden in den meisten Fällen per Post zugestellt. Wird die Empfängerin bzw. der Empfänger nicht angetroffen, muss diese bzw. dieser anschließend auf das Postamt, um sich das Schriftstück dort gegen Vorzeigen eines Ausweises abzuholen. Mit der elektronischen Zustellung ersparen Sie sich den "gelben Zettel" und diese aufwändige Prozedur. Eine einmalige und kostenlose Registrierung zur elektronischen Zustellung genügt, um behördliche Schriftstücke komfortabel über das Internet abzurufen.
Abwesenheiten auch in der elektronischen Welt möglich
… falls Sie einmal keinen Zugriff auf das Internet haben
Sollten Sie für einen bestimmten Zeitraum nicht in der Lage sein, elektronische Zustellungen entgegenzunehmen, können Sie Ihr Postfach für diesen Zeitraum ganz einfach deaktivieren. Sie erhalten dann keine elektronischen Zustellungen. Bitte beachten Sie, dass die Zustellungen in diesem Fall wie gehabt per Post versendet werden können und dass diese Abwesenheit nur für elektronischen Zustellungen gemäß Zustellgesetz gilt. Falls Sie auch Nutzerin bzw. Nutzer der Databox in FinanzOnline sind, können Sie weiterhin Nachrichten der Finanzverwaltung über die Databox empfangen.
Falls Sie – trotz Anmeldung zur elektronischen Zustellung – ein Dokument einer Behörde mit der Post zugestellt bekommen sollten, liegt das daran, dass noch nicht alle Behörden die Vorteile der elektronischen Zustellung nutzen. Die Zahl der Behörden, welche die elektronische Zustellung nutzen, steigt aber stetig.
Hinweis
Für Verfahren und Dokumente, die sich nicht elektronisch abwickeln lassen, wie zum Beispiel die Zustellung eines Reisepasses, Originalpapierdokumente-Beilagen oder bei der Eheschließung, gilt das Recht auf elektronischen Verkehr natürlich nicht.
Weiterführende Informationen
- Anmeldung zur elektronischen Zustellung
- Für Bürgerinnen und Bürger: Das elektronische Postfach "MeinPostkorb" steht im angemeldeten Bereich von oesterreich.gv.at und der APP "Digitales Amt" für Sie zur Verfügung
- Für Unternehmen: Das elektronische Postfach "MeinPostkorb" steht im angemeldeten Bereich des Unternehmensserviceportals für die Postbevollmächtigten Ihres Unternehmens zur Verfügung
- Handy-Signatur und Bürgerkarte
Kontakt
Digitalisierung und E-Government: digitalisierung@bmdw.gv.at