Vollmachten-Service
Eintragung der Vertretungsbefugnis auf Ihre Bürgerkarte
In der Online-Anwendung Vollmachten-Service können Sie jemanden bevollmächtigen, Sie mit seiner Bürgerkarte zu vertreten.
Zur Anmeldung am Vollmachten-Service
Rechtsgrundlagen: § 9 der Stammzahlenregisterbehördenverordnung 2009, BGBl. II Nr. 330/2009 i.V.m. dem § 5 des E-Government-Gesetzes BGBl. I Nr. 10/2004.
Vollmacht auf Grundlage des Ergänzungsregisters für sonstige Betroffene, Firmenbuchs oder Vereinsregister
Im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene, Firmenbuch oder Vereinsregister eingetragene Vertretungsbefugnisse werden automatisch vom Vollmachtenservice übernommen.
Möchten Sie für Ihr Unternehmen eine spezifische Vollmacht (z.B. für Zoll- und Importverfahren oder Postvollmachten) einem anderen Unternehmen oder einer natürlichen Person ausstellen, können Sie dies im Unternehmensserviceportal (USP) erledigen. Die USP-Administratorin bzw. der USP-Administrator oder von dieser bzw. diesem berechtigte Benutzerinnen und Benutzer haben hier mit dem Vertretungsmanagement die Möglichkeit etwa 200 vorbereitete Vollmachten zu verwalten. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass das Unternehmen im USP registriert ist.
Vollmacht zwischen natürlichen Personen
Sie können einer anderen Person die Befugnis einräumen, Sie mit Hilfe der Bürgerkarte zu vertreten. Sowohl der Vollmachtgeber als auch der Machtnehmer benötigen eine Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur.
Überblick über erteilte Vollmachten
Auf der Webseite Vollmachtenservice erhalten Sie einen Überblick, wem Sie die Befugnis eingeräumt haben, Sie mit Hilfe der Bürgerkarte zu vertreten.
Weitere Informationen
- Stammzahlenregisterbehörde
- Anmeldung am Vollmachtenservice mit Bürgerkarte/Handy-Signatur
- Bürgerkarte
- Stammzahlenregisterbehördenverordnung 2009
- E-Government-Gesetz
Kontakt
Internationale Beziehungen und Legistik: post.szrb@bmdw.gv.at