Digital Markets Act
EU Digitalpaket
Am 15. Dezember 2020 hat die EK ein umfassendes Paket zur Reform des digitalen Raums vorgelegt, das aus zwei getrennten Verordnungsvorschlägen besteht: einerseits dem Digital Markets Act ("DMA") und andererseits dem Digital Services Act ("DSA"). Hintergrund für die Vorlage sind vor allem die neuen Herausforderungen der Digitalisierung, die einen neuen Rechtsrahmen erforderlich machen. Ziel dieses Digitalpakets ist einerseits der Schutz von Individuen (z.B. vor Hass Posting, Fake News, Datenansammlungen), andererseits aber auch der Schutz von gewerblichen Nutzern, die gegenüber großen Plattformen Wettbewerbsnachteilen ausgesetzt sind.
Die federführende Zuständigkeit für den DMA liegt beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.
Digital Markets Act
Ziel des Vorschlags für eine Verordnung über wettbewerbsfähige und faire Märkte im digitalen Sektor "Digital Markets Act" (COM (2020) 842 final) ist die Einführung EU-weiter, harmonisierter Regelungen, um fairere und offenere digitale Märkte für alle zu schaffen. Der Anwendungsbereich des Vorschlags erstreckt sich auf große, systemische Online-Plattformen, sogenannte "Gatekeeper", die von der EK bestimmt werden. Diese "Gatekeeper" haben gemäß dem Verordnungsvorschlag bestimmte Ge- und Verbote einzuhalten.
Inhaltlich sieht der DMA insbesondere harmonisierte Vorschriften zur Definition von "Gatekeepern" und Verbote unlauterer Praktiken von "Gatekeepern", z.B. Bevorzugung eigener Produkte, Bedingungen der Verknüpfung mit anderen Diensten vor. Darüber hinaus werden Marktuntersuchungen und abschreckende Sanktionen (Geldbußen bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes) vorgeschlagen. Der Vorschlag sieht weitreichende Zuständigkeiten der EK vor.
Das Bundesministerium für Digitialisierung und Wirtschaftsstandort begrüßt die Vorlage dieses Vorschlags sowie die enthaltenen Zielsetzungen und Maßnahmen, wenngleich viele Details noch verhandelt werden müssen. Als nächster Schritt erfolgt die Verhandlung auf Ratsarbeitsgruppenebene. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort lädt daher zur Stellungnahme bis zum 13. Jänner 2021 ein, damit das Meinungsbild in Österreich zutreffend eingeschätzt werden kann.
Weiterführende Informationen
Folgenabschätzung (Impact Assessment)
Kontakt
Wettbewerbspolitik und -recht: wettbewerbspolitik@bmdw.gv.at