Wettbewerb und Digitalisierung
VO zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten - Geltungsbeginn 12. Juli 2020
Online Plattformen nehmen eine wichtige Rolle im E-Commerce ein - für Unternehmen wie auch für Verbraucher. Gerade deshalb ist es besonders wichtig, dass ein fairer Wettbewerb in der digitalisierten Wirtschaft sichergestellt wird. Das Kräfteungleichgewicht zwischen Plattformbetreibern und Unternehmern, die von Plattformen abhängig sind, kann in der Praxis zur Anwendung unlauterer Geschäftspraktiken führen.
Ziel dieser Verordnung ist es, mehr Transparenz über die Geschäftsbedingungen und effektive Abhilfemöglichkeiten für gewerbliche Nutzer zu schaffen.
Dies soll erreicht werden durch:
- Transparente und verständliche Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. Informationen zu Account-Suspendierung, Vertragskündigung, Hauptparameter für Ranking, differenzierte Behandlung plattformeigener Produkte, Datenzugang usw.)
- gewisser Kündigungsschutz für gewerbliche Nutzer
- Einrichtung von internen Beschwerdesystemen durch Plattformen
- Angabe von Mediatoren in den AGB für außergerichtliche Streitbeilegung
- Klagemöglichkeit von Organisationen, Verbände und öffentliche Stellen auf Einhaltung dieser Verordnung
Während der österreichischen Ratspräsidentschaft im 2. Quartal 2018 wurde intensiv an einem Kompromiss im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament gearbeitet. Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat sich stets für einen ausgewogenen Kompromiss eingesetzt, der Innovation schützt und gleichzeitig einen Mehrwert für gewerbliche Nutzer von Plattformen – insbesondere für KMU – bringt.
Mehr Informationen
Kontakt
Wettbewerbspolitik und -recht: wettbewerbspolitik@bmdw.gv.at