Importkontrolle Online
Für bestimmte Zolltarifnummern gibt es in der Einfuhr eine Überwachungspflicht und somit ist für diese Güter bei der Einfuhr aus einem Drittstaat (ohne EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island und Liechtenstein) ein Überwachungsdokument des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abteilung III/2 - Außenwirtschaftskontrollen, erforderlich.
Direkter Zugang zur Antragseinreichung
Zugang zum Portal Außenwirtschaft für Importeure
Hinweis
Bereits vorhandene Zugangsdaten (User-ID und Passwort) für die Beantragung von Eisen- und Stahlerzeugnissen sind auch für die Beantragung von Überwachungsdokumenten für Aluminiumerzeugnisse gültig.
Finden Sie hier nähere Informationen zur Überwachung für Eisen- und Stahlerzeugnisse sowie zur Überwachung für Aluminiumerzeugnisse.
Das Internet Service der elektronischen Antragstellung für Einfuhranträge auf elektronische Einfuhrgenehmigungen und Überwachungspapiere besteht digital (papierlos) und online (ohne Postweg) für:
- bestimmte Eisen-, Stahl- und/oder Aluminiumerzeugnisse Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Antragsverfahren bei der Überwachung von Eisen-, Stahl- sowie Aluminiumerzeugnissen ist die Nennung von zuständigen Personen (mittels Vollmacht vom Antragsteller / Formular Zuteilung USER-ID und PASSWORT - barrierefreie Version) per E-Mail an aussenwirtschaftskontrollen@bmdw.gv.at.
- mit Ursprung in bestimmten Drittstaaten (ohne EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island und Liechtenstein)
- bestimmte Textilien und Bekleidung
- mit Ursprung Nordkorea (autonome Einfuhrkontingente)
Antragsformulare Papier
Erläuterungen und Formulare zur papiermäßigen Antragstellung für Einfuhren von Einfuhrgenehmigungen und Überwachungspapieren
sowie Erläuterungen zum elektronischen Antragsverfahren sind hier zu finden:
- Antragstellung Import/Überwachungsdokumente
- Internationales Importzertifikat (IIC)
- Einfuhr aus Iran
- Einfuhr von bestimmten Eisen-, Stahl- sowie Aluminiumerzeugnissen
- Einfuhr Textilien und Bekleidung - Autonom
- Einfuhr von Holzwaren aus der Russischen Föderation - Zollkontingente
Kontakt
Abteilung Außenwirtschaftskontrollen III/2: aussenwirtschaftskontrollen@bmdw.gv.at