Welche Chemikalien sind von der CWK betroffenen?
Die vollständige Auflistung der Chemikalien ist aus der Anlage 4 1. AußWV 2011 zu entnehmen.
Kategorie 1:
Hochtoxische Kampfstoffe und deren direkte Vorstufen. Ihre Herstellung ist in Österreich grundsätzlich nur in kleinen Mengen und dann nur für besondere Forschungszwecke erlaubt.
(Beispiele: Sarin, Soman, Tabun, Lewisite und Loste)
Kategorie 2:
Giftige Schlüsselchemikalien zur Chemiewaffenproduktion, die z.B. aber auch zur Herstellung von Flammschutzmittel, Insektiziden, Pharmazeutika oder Textilhilfsmittel geeignet sind.
(Beispiele: Amiton, Arsentrichlorid, Thiodiglykol)
Kategorie 3:
Massenprodukte der Chemischen Industrie mit vielfältigen industriellen Anwendungsmöglichkeiten, ehemalige chemische Waffen und deren Vorprodukte.
(Beispiele: Phosgen, Cyanwasserstoff, Äthanolamine)
Kategorie 4:
Organische Chemikalien, die Fluor, Phosphor oder Schwefel enthalten (PSF-Chemikalien) bei einer Jahresproduktion über 30 Tonnen
Kategorie 5:
Alle anderen organischen Chemikalien mit einer jährlichen Produktionsmenge von über 200 Tonnen. (Davon ausgenommen sind Kohlenwasserstoffe und Sprengstoffe)
Kategorie 6:
Reizstoffe die zum Beispiel in Pfeffersprays zum Einsatz kommen
(Beispiele: CA, CN, CR)
Kontakt
Abteilung "Außenwirtschaftskontrollen" - aussenwirtschaftskontrollen@bmdw.gv.at
Nationale Behörde zur Chemiewaffenkonvention: post.cwk@bmdw.gv.at