Organisatorische Voraussetzungen
Grundsätzlich ist die Teilnahme an der elektronischen Antragstellung im Portal Außenwirtschafts-Administration von der Nominierung eines oder mehrerer verantwortlicher Beauftragter innerhalb Ihres Betriebes abhängig, die/der für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der angegeben Daten und Beilagen eines Antrages sowie aller im Unternehmen vorgenommenen außenwirtschaftsrechtlichen Vorgänge die Verantwortung tragen/trägt.
Dazu ist das Formular Bestellung zum/zur verantwortlichen Beauftragten (barrierefreie Version BMDW Form 24) je genannter Person zu verwendbar und
die Übermittlung der ausgefüllten Anzeige(n) inkl.
- aktuellem Strafregisterauszug (in elektronischer Kopie) je genannter Person (Ausstellungsbehörde: Bundespolizeidirektion bzw. Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde),
- aktuellem Verwaltungsstrafregisterauszug (in elektronischer Kopie) je genannter Person (Ausstellungsbehörde: Magistrat der Stadt Wien – z.B. MA 63 bzw. jeweilige Bezirkshauptmannschaft),
- aktuellem Finanzstrafregisterauszug (in elektronischer Kopie) je genannter Person (Zuständig ist das Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg – Finanzstrafregister im Finanzzentrum Wien – Mitte, Marxergasse 4, 1030 Wien, Anfrage möglich per E-Mail: post.fa07-st01@bmf.gv.at ),
- aktuellem Firmenbuchauszug (in elektronischer Kopie)
- einer kurzen Darstellung des Verantwortungsbereiches und der Anordnungsbefugnis des/der genannten Verantwortlichen Beauftragten
(kann die Person den Rückruf von Lieferungen bzw. den Abbruch einer Geschäftsabwicklung zur Einhaltung der außenhandelsrechtlichen Bestimmungen jederzeit durchsetzen)
- einer kurzen Darstellung der innerbetrieblichen Ablaufstruktur von Ausfuhranträgen in Form einer kurzen Beschreibung
- der Feststellung der Genehmigungspflicht der Güter,
- der Identifizierung von kritischen Endverwendern und Endverwendungen,
- der Einbindung der/des Verantwortlichen Beauftragten im Antragstellungsvorgang und
- der Information über interne Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter
an das BMDW, Abteilung Außenwirtschaftskontrolle, notwendig.
Kontakt
Abteilung Außenwirtschaftskontrolle: aussenwirtschaftskontrollen@bmdw.gv.at