Lehrberufspaket 1/2020
Das Lehrberufspaket 1/2020 umfasst 31 neue bzw. modernisierte Ausbildungsordnungen.
Die Berufsbilder sind durchgehend kompetenzorientiert ausgerichtet. Für jeden Lehrberuf wurden sowohl fachbezogene Kompetenzen als auch fachübergreifende Kompetenzbereiche ausformuliert und nach Lernergebnissen strukturiert dargestellt. Die Ausbildung entspricht der modernen Büroorganisation mit aktuellen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung des Bürobereiches. Die Ausbildungsordnungen traten mit 1. Mai 2020 in Kraft.
24 Ausbilungsordnungen für kaufmännisch-administrative Lehrberufe außerhalb des Hotelsektors
- Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistent/Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistentin
- Bankkaufmann/Bankkauffrau
- Betriebslogistikkaufmann/Betriebslogistikkauffrau
- Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Musikalienhandel
- Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Pressegroßhandel
- Buch- und Medienwirtschaft - Verlag
- Bürokaufmann/Bürokauffrau
- E-Commerce-Kaufmann/E-Commerce-Kauffrau
- Einkäufer/Einkäuferin
- Finanzdienstleistungskaufmann/Finanzdienstleistungskauffrau
- Finanz- und Rechnungswesenassistenz
- Großhandelskaufmann/Großhandelskauffrau
- Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau mit den Schwerpunkten "Bauträger", "Makler" und "Verwalter"
- Industriekaufmann/Industriekauffrau
- Kanzleiassistent/Kanzleiassistentin mit den Schwerpunkten "Rechtsanwaltskanzlei" und "Notariatskanzlei"
- Mobilitätsservice
- Personaldienstleistung
- Reisebüroassistent/Reisebüroassistentin
- Speditionskaufmann/Speditionskauffrau
- Speditionslogistik
- Sportadministrator/Sportadministratorin
- Steuerassistenz
- Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau
- Verwaltungsassistent/Verwaltungsassistentin
Vier Ausbildungsordnungen für kaufmännisch-administrative Lehrberufe in der Hotellerie
Die neuen Berufsbilder fokussieren stärker auf Kundenorentierung und neue digitale Anwendungen.
- Betriebsdienstleister/Betriebsdienstleisterin (vorwiegend für Sozialbetreuungseinrichtungen, Seniorenheime, ...)
- Hotelkaufmann/Hotelkauffrau (Rezeption, insbesondere internationale Hotellerie)
- Hotel- und Gastgewerbeassistent/Hotel- und Gastgewerbeassistentin (Rezeption und Frühstück, Bar für Hotels ohne Restaurant)
- Hotel- und Restaurantfachmann/Hotel- und Restaurantfachfrau (standardisierte Doppellehre Hotelkaufmann/-frau und Restauratfachmann/-frau)
Zwei neue Lehrberufe wurden als Ausbildungsversuche eingerichtet
Der neue Lehrberuf ermöglicht Event-, Veranstaltungs- und Werbeagenturen sowie Kulturorganisationen und Messeveranstaltern die Ausbildung von Expertinnen und Experten für die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art. Gleichzeitig wird den wachsenenden Anforderungen der Branche aufgrund gesetzlicher ung versicherungstechnischer Regelungen entsprochen.
Der neue Lehrberuf trägt den Anforderungen der Sicherheitsverwaltung Rechnung und soll einen ersten Einstieg in die Berufslaufbahn im Polizeidienst bilden. Er entspricht dem Lehrberuf Verwaltungsassistent/in für die allgemeine öffentliche Verwaltung, berücksichtigt aber die speziellen Anforderungen des Polizeibetriebs
Neues Berufsbild
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für den Lehrberuf Masseur/Masseurin
Die neuen Massagetrends werden integriert, das Berufsbild entspricht den Vorgaben des Qualifikationsniveaus 4 des Nationalen Qualifikationsrahmens. Bei der Neugestaltung wurde insbesondere auf eine Anknüpgungsmöglichkeit zu den Gesundheitsberufen geachtet ("Durchlässigkeit"). Neu ist auch die Kompetenz für Back-Office und Beratung bei werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen. Die Lehrzeit wurde daher von 2 auf 3 Jahre erhöht.
Neuerlassung der Lehrberufsliste (inkl. 3 Anlagen)
Mit der Verordnung zur Lehrberufsliste werden die einzelnen Lehrberufe rechtlich eingerichtet und ihre gegenseitigen Verwandtschaftsverhältnisse (Lehrzeitanrechnungen bei Umstieg) und der Lehrabschlussprüfungsersatz festgelegt. Diese seit den 1970er-Jahren laufend erweiterte Verordnung wird zur Verbesserung der Übersichtlichkeit neu erlassen.
Mit dieser Verordnung erfolgt eine endgültige Außerkraftsetzung von einzelnen Bestimmungen deren Außerkrafttreten durch Redaktionsversehen nicht berücksichtigt worden war.
Kontakt
Lehrlingsausbildung/Berufsausbildung: lehre_berufsausbildung@bmdw.gv.at